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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08 AS   

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https://dejure.org/2008,21257
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08 AS (https://dejure.org/2008,21257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.04.2008 - L 7 B 47/08 AS (https://dejure.org/2008,21257)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS (https://dejure.org/2008,21257)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08
    Denkbar wäre auch die Befriedigung des Bedarfs über § 73 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Anlehnung an die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem minderjährigen getrennt lebenden Kind (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - L 10 B 1545/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08
    Hierauf könnte zurückgegriffen werden, wenn die derzeitige Gesetzeslage, die gekennzeichnet ist durch eine Festlegung der Regelsatzhöhe und abschließende Aufzählung von Sonderbedarfen, eine verfassungswidrige Situation auslöst (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.10.2007, L 10 B 1545/07 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 72/08

    Anspruch eines Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehenden Schülers

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 17.04.2008 Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt und ergänzend darauf hingewiesen, dass möglicherweise die Kinder selbst anspruchsberechtigt sind (L 7 B 47/08 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 13 AS 104/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für einen Schultaschenrechner

    Auch eine "verfassungskonforme Erweiterung" des § 23 Abs. 3 SGB II auf Lernmittel (hierzu: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. April 2008, L 7 B 47/08 AS) ist abzulehnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 72/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 8 B 71/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2008 - L 8 B 69/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 82/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von der Antragstellerin in ihrem bei dem Antragsgegner gestellten Antrag vom 15. Juli 2008 zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmitteln in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 81/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von der Antragstellerin in ihrem bei dem Antragsgegner gestellten Antrag vom 15. Juli 2008 zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmitteln in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2008 - L 8 B 73/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von der Antragstellerin zu 2. für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2008 - L 9 AS 89/08
    Zwar kann in Ausnahmefällen bei speziellen Ausbildungen, die an öffentlichen Schulen nicht angeboten werden, oder aufgrund einer Hochbegabung sowie Behinderung die Übernahme solcher Kosten unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. hierzu z.B. Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17. April 2008, Az.: L 7 B 47/08 AS unter Hinweis auf die Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII - Drucksache 907/07 - sowie auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung zusätzlicher Leistungen für Kinder im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Drucksache 906/07 - mit Änderung des § 23 Abs. 3 SGB II unter Anfügung einer Nr. 4 hinsichtlich der Beschaffung von Gebrauchs- und Unterrichtsmaterialen sowie der persönlichen Ausstattung für die Schule).
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